Adoptierte Kinder haben einen Auskunftsanspruch gegen die leibliche Mutter über die Identität des leiblichen Vaters
In der Entscheidung vom 19. Januar.2022 (BGH XII ZB 183/21) hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, dass eine leibliche Mutter auf Verlangen ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Der Anspruch wird damit begründet, dass auch nach einer Adoption Eltern und Kinder einander Beistand sowie Rücksicht schulden. Kenntnis und Informationen über die eigene Abstammung sind als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes verfassungsmäßig geschützt.
Im Gegensatz dazu besteht kein Anspruch des sog. Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Kindesvaters mangels Grundlage.