Unterhaltsrechtliche Freibeträge steigen zum 01.01.2015
Das OLG Düsseldorf hat zum 01.01.2015 die unterhaltsrechtlichen Freibeträge angehoben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Existenzminimum bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder: von 1.000 Euro auf 1.080 Euro.
Freibetrag gegenüber volljährigen Kindern: von 1.200 Euro auf 1.300 Euro.
Freibetrag gegenüber getrennt lebendem oder geschiedenen Ehegatten: von 1.100 Euro auf 1.200 Euro.
Freibetrag gegenüber den Eltern: von 1.600 Euro auf 1.800 Euro