Home Office Werbungskosten
Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag in den Jahren 2020 und 2021, in denen sie im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von 5,00 EUR als Werbungskosten geltend machen (max. 120 Tage/Jahr). Die Geltendmachung dieser Werbungskosten ist unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer im eigenen Haushalt zur Verfügung steht. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass für Home-Office Tage selbstverständlich die Pendlerpauschale entfällt und die Geltendmachung der Home-Office Werbungskosten auf die allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.000,00 EUR/Jahr anzurechnen ist.
Die tatsächlich entstandenen Auslagen/ Anschaffungen können weiterhin zudem geltend gemacht werden.