Schwerbehinderte Menschen
Ab dem 01.01.2021 erhöht sich die Ausgleichsabgabe für Unternehmen (ab mindestens 20 Arbeitsplätzen), wenn sie nicht 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wirksam wird die Erhöhung allerdings erst im Jahr 2021, da die unbesetzten Arbeitsplätze im Jahr 2021 maßgeblich sind. Demzufolge gelten für das Jahr 2020 noch die alten Sätze. Die monatliche Ausgleichsabgabe erhöht sich je nach Erfüllungsquote auf 140,00 EUR bis 360,00 EUR.
Fallen Kinderbetreuungskosten bei Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben an, so beträgt der monatliche Höchstbetrag ab dem 01.01.2021 180,00 EUR/Kind.