Betriebsrat
Die zunächst bis zum 31.12.2020 befristete Regelung, wonach Betriebsratssitzungen, Sitzungen der Einigungsstelle und Betriebsversammlungen auf digitalem Wege (z.B. Video- oder Telefonkonferenz) durchgeführt werden konnten, wird bis zum 30.06.2021 verlängert.
Noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte, kurz Betriebsrätestärkungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes soll sein, eine Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens und des besonderen Kündigungsschutzes für Initiatoren der Betriebsratswahl sowie die Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grundsätzlich der Arbeitgeber „Verantwortlicher“ im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist. Darüber hinaus soll der Betriebsrat ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit erhalten.