Mit der Baugenehmigung legt die Bauordnungsbehörde fest, welches Bauwerk gebaut werden kann und welche Nutzungen dort zulässig sind.
Die Baugenehmigung ist durch den Nachbarn anfechtbar. Im Wege der Klage kann festgestellt werden, ob die Baugenehmigung Nachbarrechte verletzt und damit aufgehoben werden muss.
Eine solche Klage ist fristgebundenen und muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Baugenehmigung erhoben werden. Wird keine Baugenehmigung dem Nachbarn zugestellt, kann dieser unter Umständen ein Jahr gegen die Baugenehmigung gerichtlich vorgehen.