Nicht jedem Ausländer, der in die Bundeswehr Deutschland einreisen darf, ist gestattet in Deutschland zu arbeiten. Vor Aufnahme einer Arbeit müssen Nicht- EU- Ausländer eine besondere Arbeitserlaubnis beantragen. In der Regel ist hierfür zuständig die Agentur für Arbeit und das Ausländeramt.
Nur besondere Gründe berechtigen dazu, einem Ausländer in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.
Besondere Bedeutung hat die wirtschaftliche Betätigung als Unternehmer für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
Einem Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis als Geschäftsführer einer ihm jedenfalls teilweise mit- gehörenden Gesellschaft erteilt werden, wenn von der Gesellschaft positive Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Geschäftsführer über geeignete Ausbildung verfügt und deutsche Sprachkenntnisse vorweisen kann. Vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Geschäftsführer ist ein aussagekräftiger Businessplan zu erstellen, in dem all diese Fragen beantwortet werden.
Hierbei helfen erfahrene Verwaltungsrechtler und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.