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Beamtenrecht

Unter Beamtenrecht versteht man die gesetzlichen und vor ordnungsrechtlichen Normen, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und auch Kommunalbeamte. Daneben gibt es Richter und Soldaten, für die besondere Regelungen gelten.
Zum Beamtenrecht gehört auch das Recht der Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe gewährt der Dienstherr dem Beamten Heilfürsorge. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn übernimmt damit der Dienstherr Teile der Kosten der ärztlichen Behandlung. Nicht alle Kosten werden dabei übernommen.
Häufig verkennen die Beihilfebehörden die Grenzen und die Ansprüche der Beamten. In zahlreichen Klageverfahren haben Verwaltungsgerichte die Rechte der Beamten gestärkt. Jeder Beihilfebescheid kann überprüft werden. Beihilfebescheide sind Verwaltungsakte, die im Widerspruchsverfahren und nachfolgenden Klageverfahren überprüft werden können.
Dienstliche Beurteilung
im Rahmen dienstlicher Beurteilungen bewertet der Dienstherr die Leistungen seiner Beamten. Streng nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und dienstlichem Fleiß bewertet dabei der Dienstherr nach unterschiedlichen Kriterien einheitlich und nachvollziehbar die Leistungen des Beamten.
Die dienstliche Beurteilung wird als Regelbeurteilung oder als Anlassbeurteilung erteilt.
Die dienstliche Beurteilung ist mit dem Widerspruch anfechtbar. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann gegen den Widerspruchsbescheid und die dienstliche Beurteilung Anfechtungsklage bei dem Verwaltungsgericht erhoben werde. Anfechtungsklage und Widerspruch sind fristgebunden. Es empfiehlt sich, den Widerspruch und die Klage ordnungsgemäß und umfangreich zu begründen. Hierfür empfiehlt es sich, sich der Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes für Verwaltungsrecht zu bedienen.

 

Beamtenrecht (Zurruhesetzung)

Das Beamtenverhältnis verbindet die öffentliche Hand und den Beamten ein Leben lang. Aus dem Fürsorgegrundsatz ist der Dienstherr verpflichtet, die Gesundheit und das Wohlergehen der Beamten zu schützen.

Verliert der Beamte die Fähigkeit, seine Dienstpflichten auf Dauer wahrzunehmen, z.B. nach einem Dienstunfall oder aufgrund von Erkrankungen, so kann der Dienstherr ein Verfahren auf Zurruhesetzung einleiten.

Grundlage des Zurruhesetzungsverfahrens ist immer eine amtsärztliche Untersuchung nach Anhörung des Beamten.

Im Rahmen der Zurruhesetzung sind zahlreiche formelle und materielle Regelungen, die auch zum Schutz des Beamten eingeführt sind, vom Dienstherrn zu beachten. Häufig wird gegen solche Schutzregeln verstoßen.

Die Zurruhesetzung erfolgt durch einen Verwaltungsakt, der durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden kann. Wichtig ist, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist von einem Monat erhoben wird.

Nach Zustellung eines solchen wichtigen Bescheides ist daher schnelles Handeln geboten und die Hilfe erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Beamtenrecht erforderlich, damit eine Zurruhesetzung nicht zu Unrecht erfolgt.

Auch nach der Zurruhesetzung schließen sich zahlreiche Fragen an:

Besoldung, Überstundenausgleich, Höhe der Pension, Auszahlung und Berücksichtigung von Zulagen und vieles mehr.

Es lohnt sich in jedem Fall, einen Bescheid zu überprüfen, und die erforderlichen Rechtsmittel einzulegen.

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