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News Verwaltungsrecht

Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgfältig prüfen

20.01.2021

Die im Rahmen der Corona-Soforthilfen durch die Bundes- und Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel, vor allem für kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie Solo-Selbstständige, gewährten Hilfen unterliegen der rechtlichen Überprüfung...

Wohnsitzerfordernis bei Kommunalwahlen

03.12.2020

Für Wahlen in Parlamente ist der Hauptwohnsitz des Bewerbers von entscheidender Bedeutung. An den Hauptwohnsitz...

Bundesgerichtshof untersagt kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

07.02.2019

Mit Urteil vom 20.12.2018 (Aktenzeichen I ZR 112/17) untersagte der Bundesgerichtshof einer Gemeinde die Veröffentlichung eines wöchentlichen "Stadtblatts"...

Die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

14.01.2019

Zum 01.01.2019 ist die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stärkt Rechte unterlegener Beamte im Konkurrentenstreit

11.07.2017

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 12.04.2017, Az. 1 B 226/17) stärkt die Rechte von im Bewerbungsverfahren unterlegenen Beamten...

Imbiss im Wohngebiet, zulässig?

09.05.2014

Überraschenderweise kommt das OVG Saarland zu dem Ergebnis, dass ein Imbiss im Wohngebiet unzulässig ist...

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Gewerberecht

In der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht erlaubt, jedes Gewerbe ohne Zulassung zu betreiben. Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass vor Ausübung eines Gewerbes Genehmigungen erteilt werden müssen.
Bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann ein Gewerbe auch untersagt werden. Das Gewerbeuntersagungsverfahren vor den Gewerbeaufsichtsämtern hat dabei eine besondere Bedeutung. Im Rahmen der Gewerbeuntersagungsverfahren kann sich der Gewerbetreibende anwaltlich beraten und auch vertreten lassen.
Die Gewerbeuntersagung ist ein Verwaltungsakt, der durch die verwaltungsgerichtliche Klage angefochten werden kann. Das Gericht wird dann überprüfen, ob der Gewerbetreibende die für das Gewerbe erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Mit dem Gewerbeuntersagungsverfahren kann die Ausübung eines Gewerbes auf Zeit oder auf Dauer verboten werden. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge verlangen. Bei der Festsetzung der Erschließungsbeiträge ist die Gemeinde an gesetzliche Vorschriften gebunden. Erschließungsbeiträge müssen den strengen Maßstäben des Bundesbaugesetzes entsprechen.
Erschließungsbeitragsbescheide, kommunale Abgabenbescheide, kommunale Steuerbescheide und anderer Beitragsbescheide können gerichtlich überprüft werden. Die Rechtsmittel gegen solche Bescheide sind fristgebunden. Es muss daher dringend auf die Einhaltung dieser Frist geachtet werden und die Rechtmäßigkeit der Bescheide durch erfahrene Rechtsanwälte geprüft werden.

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Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgfältig prüfen

20.01.2021

Die im Rahmen der Corona-Soforthilfen durch die Bundes- und Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel, vor allem für kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie Solo-Selbstständige, gewährten Hilfen unterliegen der rechtlichen Überprüfung...

Wohnsitzerfordernis bei Kommunalwahlen

03.12.2020

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Bundesgerichtshof untersagt kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

07.02.2019

Mit Urteil vom 20.12.2018 (Aktenzeichen I ZR 112/17) untersagte der Bundesgerichtshof einer Gemeinde die Veröffentlichung eines wöchentlichen "Stadtblatts"...

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
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Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
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