Die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Zum 01.01.2019 ist die neue Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Bauanträge, die seit dem Jahreswechsel eingereicht werden, unterliegen ausschließlich dem Geltungsbereich der neuen Landesbauordnung.
Die Landesbauordnung ist grundlegend verändert und neu gefasst veröffentlicht worden.
Zahlreiche neue Möglichkeiten eröffnen sich dabei sowohl den Antragstellern wie auch dem Nachbarn.
Das Abstandsflächenrecht ist neu konzipiert, Brandschutzvorschriften neu geregelt und Anforderungen an die Bauqualität nach unterschiedlichen Gebäudetypen festgelegt worden. Die Systematik und auch die Nummerierung der Gesetze hat sich dabei vollständig verändert.
Bei neuen Bauanträgen ist daher unbedingt die neue Landesbauordnung zu beachten.
Wir beraten gerne.