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NEWS VERWALTUNGSRECHT

Bebauungsplan

Durch einen Bebauungsplan legt die Kommune fest, welche zukünftigen Nutzungen in einem Baugebiet zulässig sind. Die Darstellungen des Bebauungsplanes sind dabei für die zukünftige Nutzung verbindlich.
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung. Eine Satzung kann durch ein Normenkontrollverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen angefochten werden.
Für die Anfechtung von Bebauungsplänen gibt es formelle und materielle Voraussetzungen. Die Anfechtung eines Bebauungsplanes muss innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen.
Für die Erfolgsaussicht einer Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan ist die Beteiligung im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde erforderlich.
Anhörung und Bürgerbeteiligung sind daher wahrzunehmen. Bereits in diesem Verfahrensstand kann sich der Bürger anwaltlicher Hilfe bedienen. Eine Einwendung und Anregung zum Bebauungsplanentwurf kann durch schriftliche Einwendung eines Rechtsanwaltes für den Grundstückseigentümer erfolgen.

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