Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgfältig prüfen
Die im Rahmen der Corona-Soforthilfen durch die Bundes- und Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel, vor allem für kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie Solo-Selbstständige, gewährten Hilfen unterliegen der rechtlichen Überprüfung.
In diesen Tagen ergehen zahlreiche Rückforderungsbescheide, vor allem an Solo-Selbstständige. Die Zuschussgeber von Überbrückungshilfen, November-Dezember Hilfen etc. fordern, zum Teil bereits gezahlte Hilfen zurück. Oft werden kurze Rückzahlungsfristen gesetzt.
Bei den Gewährung der Corona-Soforthilfen handelt es sich um begünstigende Verwaltungsakte. Deren Rücknahme erfolgt durch die Behörde mittels eines neuen Verwaltungsakts, der vollständig, auch gerichtlich, überprüfbar ist. Wichtig ist dabei, die Rechtsmittelfrist, in der Regel einen Monat nach Zugang des Bescheides, zu beachten. Mit gerichtlichen Überprüfungen des Rückforderungsbescheides darf daher nicht zu lange gewartet werden.
Die Überprüfung der Rückforderungsbescheide kann sich lohnen. Nicht in allen Fällen sind die Rückforderungen auch berechtigt. Häufig besteht Streit über die Tatbestandsvoraussetzungen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 12. Januar 2021 entschieden, dass die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbstständigen zurückgefordert werden kann, wenn dieser bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. (Az. 20 K 4706/20 VG Düsseldorf)
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aufgehoben werden.
Wegen der großen Bedeutung, die Rückforderungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben, empfiehlt sich in jedem Fall die fachkundige Überprüfung der Rückforderungsbescheide. In der Regel muss eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, sodass hier in enger Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Prozessaussichten abgestimmt werden müssen.