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NEWS VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht entscheidet über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art.
Will der Bürger etwas von der Verwaltung erhalten oder erreichen, wird der Bürger von der Verwaltung in Anspruch genommen oder sind Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürger und dem Staat zweifelhaft, kann durch die Verwaltungsgerichte Rechtsschutz gewährt werden.
Vor den Verwaltungsgerichten gilt üblicherweise ein Schriftgrundsatz, d.h. es sollen Klagen schriftlich erhoben werden. In den Klagen sind die dem Streit zugrunde liegenden Sachverhalte sowie Dokumente anzugeben und ein Antrag zu formulieren.
Es empfiehlt sich hier, sorgfältig den Klageantrag zu formulieren und auch den Sachverhalt, über den das Gericht entscheiden soll, präzise darzulegen.

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