Imbiss im Wohngebiet, zulässig?
Entscheidung: OVG Saarland, Aktz.: 2 A 411/11
Das OVG Saarland hatte zu entscheiden, ob ein Schnellimbiss, indem ein begrenztes Sortiment schnell zubereiteter Speisen während der gesamten Öffnungszeit vorbehalten wird, in einem Wohngebiet zulässig ist. Solche Nutzungen sind nur dann zulässig, wenn es sich um eine "der Gebietsversorgung dienende Schank- und Speisewirtschaft" handelt.
Überraschenderweise kommt das OVG Saarland zu dem Ergebnis, dass ein Imbiss im Wohngebiet unzulässig ist. Dabei sei gerade der "Verzehr vor Ort" ein Zeichen dafür, dass zumindestens nicht schwerpunktmäßig die Bewohner der konkreten Umgebung Kunden des Imbisses sind.
Ist die Lage des Imbisses auch noch so, dass er in der Nähe einer mit erheblichem Durchgangsverkehr versehenen Bundesstraße angeordnet ist, dient der Imbiss gerade nicht der Gebietsversorgung und ist unzulässig.