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NEWS ARBEITSRECHT

Arbeitnehmer

Entscheidendes Merkmal ist danach der Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Arbeitserbringung vertraglich Verpflichtete befindet. Um dies im Einzelnen zu ermitteln, kommt es sowohl auf den Inhalt des Vertrages also insbesondere auf praktische Durchführung des Vertragsverhältnisses an. So kann auch derjenige Arbeitnehmer sein, dessen Rechtsverhältnis im Dienstvertrag als freies Mitarbeiterverhältnis bezeichnet wird. Die Rechtsprechung hat in einer Vielzahl von Entscheidungen eine Reihe von Differenzierungskriterien zur Abgrenzung Arbeitnehmer/ Selbstständiger aufgestellt:

  • die persönliche und fachliche Weisungsgebundenheit,
  • die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes,
  • die Befugnis über die Bestimmung der Arbeitszeit,
  • die Eingebundenheit in die fremdbestimmte Arbeitsorganisation.

Die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung für die Anwendung der maßgeblichen Gesetze, in Streitfällen des anzurufenden Gerichts und hat weitreichende Konsequenzen in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

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