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Geringfügige Beschäftigung/Mini-Job

Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und wie Teilzeitarbeitnehmer zu behandeln. Darüber hinaus haben sie Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.

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