Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und wie Teilzeitarbeitnehmer zu behandeln. Darüber hinaus haben sie Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag in den Jahren 2020 und 2021, in denen sie im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von 5,00 EUR als Werbungskosten geltend machen...
In Zeugnissen hat es sich durchaus eingebürgert, am Ende eine Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel einzufügen. Das LAG München hat hierzu indes erklärt...
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und wie Teilzeitarbeitnehmer zu behandeln. Darüber hinaus haben sie Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag in den Jahren 2020 und 2021, in denen sie im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von 5,00 EUR als Werbungskosten geltend machen...
In Zeugnissen hat es sich durchaus eingebürgert, am Ende eine Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel einzufügen. Das LAG München hat hierzu indes erklärt...
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