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NEWS ARBEITSRECHT

Mobbing

Zur Vermeidung des Mobbing hat der Arbeitgeber seine Betriebsstrukturen und Arbeitsaufgaben so zu organisieren, dass die Arbeitnehmer nicht gemobbt werden. Mobbt der Arbeitgeber selber oder erfährt er davon, dass Arbeitnehmer durch Vorgesetzte oder Kollegen gemobbt werden, ist er verpflichtet, geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zu treffen, um dies abzustellen. Prozessrechtlich trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Vertragsverletzungen des Arbeitgebers. Dabei sollte der Arbeitnehmer eine konkrete Schilderung der Verletzungshandlung nach Datum, beteiligten Personen, Anlass und Ablauf vornehmen.

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