Sozialrechtliche Fragen werden relevant, sofern ein Unterhaltsberechtigter zuvor Leistungen vom Jugendamt, d. h. der Unterhaltsvorschusskasse, von der ARGE, oder einem sonstigen Sozialversicherungsträger erhalten hat. In diesem Fall gehen die Ansprüche des Unterhaltsberechtigten nach Zahlung durch den Sozialversicherungsträger auf die entsprechende, leistende Institution über und diese Institution kann die Ansprüche gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten geltend machen.
Als weitere Probleme sind Fragen der Krankenversicherung, insbesondere bei Trennung und Scheidung, Unterhaltszahlungen bei Unterbringung von Kindern in Heimen, Erziehungsgeld oder Fragen nach dem BAföG zu klären.