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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht kann man auch als Recht zum persönlichen Verkehr oder einfach als Recht auf Umgang bezeichnen. Durch das Umgangsrecht wird festgelegt, wie oft ein Elternteil, welches das Kind nicht betreut, d. h., bei dem das Kind nicht wohnt, sein Kind sehen, mit ihm in Urlaub fahren darf oder Feiertage verbringen kann. In Streitfällen ist das Umgangsrecht entweder durch Vereinbarungen, auch über das Jugendamt, notfalls jedoch per gerichtlicher Maßnahmen durchzusetzen. Ein Umgangsverbot wird gerichtlich nur selten ausgesprochen. Um ein Umgangsverbot durchsetzen zu können, müssen gravierende Störfaktoren bei einem Elternteil vorliegen.
Das Umgangsrecht wird deshalb als besonders wichtig und besonders schutzbedürftig angesehen, da die Bindungen des Kindes an seine Eltern beidseitig, trotz deren Trennung aufrechterhalten werden sollen.

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