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NEWS FAMILIENRECHT

Internationales Familienrecht

Das internationale Privatrecht wird relevant, wenn Fälle mit Auslandsberührungen vorliegen. Dies kann der Fall sein, sofern eine gemischte Ehe beispielsweise zu scheiden ist und in diesem Zusammenhang zu klären ist, nach welchen Vorschriften die Vermögensauseinandersetzung, der zum Zugewinnausgleich Erbregelungen oder der Versorgungsausgleich, wenn überhaupt zu erfolgen hat. Letztlich ist auch zu klären, nach welchen Vorschriften die Scheidung überhaupt erfolgen kann. Eine italienische Scheidung, d.h. eine Scheidung italienischer Staatsbürger, die in Deutschland leben, muss in Italien durchgeführt werden, kann bzw. hat danach allerdings in Deutschland anerkannt zu werden. Auch insoweit hat ein gerichtliches Verfahren stattzufinden.
Hinsichtlich Unterhaltsfragen ist insbesondere zu klären, inwieweit der im Ausland lebende Unterhaltsschuldner zu Unterhaltsleistungen verpflichtet werden kann und wie gegebenenfalls diese Verpflichtung vollstreckt werden kann. Diese Frage ist nicht einheitlich zu beantworten, sondern jeweils danach, in welchem Land der Unterhaltsschuldner seinen ständigen Aufenthalt hat.
Besonders relevant wird die Frage nach internationalen Vereinbarungen oder Übereinkommen, sofern es um elterliche Sorge und Umgang geht. Auch die Kindesentführung ist unterschiedlich zu beurteilen, je nach dem welche Staatsangehörigkeit der entführende Elternteil hat, bzw. in welches Land das Kind entführt wurde.

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