Ein Herausgabeverlangen eines Elternteiles kann erforderlich sein, sofern ein Elternteil gegen getroffene oder auch nicht getroffene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen verstößt und eigenmächtig entscheidet, das gemeinsame Kind nicht zu Umgang an das andere Elternteil herauszugeben. Ein Herausgabeverlangen kann insbesondere auch dann erforderlich sein, sofern ein Elternteil das gemeinsame Kind unberechtigt ins Ausland entführt hat.