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Vermögensauseinandersetzung

Sowohl im Erbfall, als auch bei Trennung von Eheleuten wird häufig die Frage der Vermögensauseinandersetzung relevant. Häufig sind die Eheleute, insbesondere bei Immobilien, beide als hälftige Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Im Scheidungs- und Trennungsfall sollen diese Eigentumsverhältnisse in der Regel selbstverständlich nicht bestehen bleiben, sondern entweder dahingehend zu lösen, dass die gemeinsame Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird oder aber der Miteigentumsanteil eines Ehepartners auf den andern übertragen wird.
Ähnlich verhält sich dies bei Todesfällen. Die Erben des Erblassers rutschen in die Stellung der Miteigentümer hinein, so dass auch insoweit häufig Probleme bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens besteht. Diese Vermögensauseinandersetzung hat entweder einvernehmlich, notfalls durch Zwangsversteigerung zu erfolgen.

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