Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst den Schutz vor einem unlauteren Wettbewerb sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch Kartellrecht genannt. Im Recht des unlauteren Wettbewerbs werden die Verhaltensregeln eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs aufgestellt, die jeder Betreib, jeder Unternehmer einhalten muss. Es dient dem Schutz aller, also der Mitbewerber und der Verbraucher und dem Interesse an einem unverfälschten, sauberen Wettbewerb. Das Kartellrecht hingegen schützt den Wettbewerb als Wirtschaftsordnung. Es soll den freien Wettbewerb gewährleisten und Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen von Unternehmen verhindern. Dieser Schutz ist in zahlreichen Gesetz verankert, z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz, die Preisangaben Verordnung oder das Heilmittelwerbegesetz. Das Kartellrecht umfasst auch das Vergaberecht der öffentlichen Hand.