Im Bereich von Kapitalstrafsachen, d.h. wenn wegen eines Verbrechens ermittelt wird, eine Gefängnisstrafe von über einem Jahr zu erwarten ist, erhebliche Vorstrafen bestehe oder ein Bewährungswiderruf droht, so kann auch die Beiordnung eines Strafverteidigers, auch eines Fachanwalts für Strafrecht, als Pflichtverteidiger in Betracht kommen.