Im Verkehrsstrafrecht erfolgen Verteidigungen durch Strafverteidiger, Pflichtverteidiger oder Rechtsanwälte zumeist im Rahmen von Verkehrsunfällen mit Personenschaden, Anzeigen wegen Nötigung (dichtes Auffahren, Abdrängen) oder bei Alkohol und Drogen am Steuer mit Entziehung des Führerscheins.