Verfügt ein Rechtsanwalt über besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts so wird ihm von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Verfügt ein Rechtsanwalt über besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts so wird ihm von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.