Das Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Aufgrund eines Tatverdachtes leiten die Strafverfolgungsbehörden, zumeist die Polizei, Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen ein. Dies kann zunächst eine schriftliche Anhörung sein, aber auch eine vorläufige Festnahme oder Ladung zur Zeugenaussage. Schon zu diesem Zeitpunkt ist die Vertretung durch einen Strafverteidiger, einen Rechtsanwalt der sich im Rahmen seiner Tätigkeit auf das Strafrecht spezialisiert hat, zwingend geboten. Denn die meisten, nicht irreparablen Fehler geschehen bei der ersten Vernehmung eines Beschuldigten der nicht anwaltlich vertreten ist. Egal ob man meint, man kann die Sache selbst Regel oder fühlt sich unschuldig, so ist dennoch die Vertretung durch einen Strafverteidiger geboten der schon zu Beginn der Ermittlungen Einfluss auf diese nehmen kann.