taetigkeiten kopf

Betäubungsmittelstrafrecht

 

Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrecht kommt es auf eine rechtzeitige Verteidigung besonders an. Gerade durch die sogenannte Kronzeugenregelung können bei Verhandlungen mit der Strafverfolgungsbehörde mildere Urteile gegen den Betroffenen erzielt werden. Auch gilt es die Rechtmäßigkeit von Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen oder im Bereich des Vorwurf des Handeltreibens zu überprüfen.

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.