Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrecht kommt es auf eine rechtzeitige Verteidigung besonders an. Gerade durch die sogenannte Kronzeugenregelung können bei Verhandlungen mit der Strafverfolgungsbehörde mildere Urteile gegen den Betroffenen erzielt werden. Auch gilt es die Rechtmäßigkeit von Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen oder im Bereich des Vorwurf des Handeltreibens zu überprüfen.