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Pflichtverteidiger

Einen Pflichtverteidiger kann sich der Beschuldigte selbst aussuchen, lediglich die Ernennung erfolgt durch das Gericht, ebenso wie der Ausgleich der Anwaltskosten. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger kann der Strafverteidiger auch schon im Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens beantragen, im Falle der Inhaftierung in Untersuchungshaft ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Zum Bereich des Strafrecht gehören auch die Spezialgebiete Jungendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Verkehrsstrafrecht.

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