Im Jugendstrafrecht erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe. Es gilt nicht der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrecht, sondern es wird eine Prognose getroffen, welche Maßregel oder Strafe die Beste ist um auf den Jugendlichen einzuwirken und zukünftige Straftaten zu verhindern. Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung kann schon ein Maßnahmenkatalog wie Arbeitsstunden oder Täter- Opfer- Ausgleich absolviert werden der die eigentliche Strafe mildert. Auch hier gilt: sofort einen Strafverteidiger oder Rechtsanwalt beauftragen und prüfen, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt.