Fahrlässige oder vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
Entscheidung: AG Erlangen, Urt. v. 15.102.2018 - 6 OWi 911 Js 143459/18
Allein aus einer verhältnismäßig hohen Geschwindigkeit, mit der der Betroffene gefahren ist, kann nicht ohne weiteres auf eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung geschlossen werden (Leitsatz des Gerichts). Das Gericht ist in diesem Verfahren zugunsten des Betroffenen lediglich von einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgegangen, obwohl die Messung mit 115 km/h über der zulässigen Begrenzung erfolgte. Das Gericht hat dabei die Örtlichkeiten und die Umstände genau abgewogen und nicht allein aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung pauschal Vorsatz angenommen. Es lag hier eine breit ausgebaute Autobahn vor, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung musste der Betroffene nicht rechnen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung diente vorliegend der Sicherheit der Kontrollstelle. Zudem hatte der Betroffene die Beschilderung übersehen.