Chip Tuning als Mangel
Entscheidung: OLG Hamm I 28 U 186/10
Der Verkäufer eines KFZ, an dem ein Chip- Tuning durchgeführt wurde, um die Leistung des Fahrzeuges zu optimieren, muss bei Verkauf des Wagens auf diesen Umstand hinweisen, selbst wenn der Chip wieder entfernt wurde. Durch ein Chip- Tuning entstehen höhere Belastzungen so dass Motor und Getriebe schneller verschleißen können als bei einem nicht veränderten KFZ. Dies ist als Mangel anzusehen und berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag, selbst wenn bei einem eingetretenen Motorschaden nicht nachweisbar ist das Ursache des Schadens ein Chip- Tuning war.