Auch einem betrunkenen Radfahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
Gericht / Entscheidungsdatum: VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02. 2010 - 9 K 3681/09
Leitsatz: Die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.05.2008 (– 3 C 32/07 –, BVerwGE 131, 163) aufgestellten Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrerlaubnisinhaber, der nur als Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, gelten auch nach der zum 30.10.2008 in Kraft getretenen Änderung von Nr. 8.1. der Anlage 4 FeV.