Entscheidung: VG Aachen, Beschl. v. 04.03.2013, 2 L 616/12
Eine Fahrtenbuchauflage kann bereits bei einem mit einem Punkt zu belegender Verkehrsverstoß verhängt werden. Die Straßenverkehrsbehörde darf das Fahrtenbuch auch nach einem erstmaligen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht , der mit einem Punkt zu bewerten war, für erforderlich und angemessen halten, ohne dass es eine konkreten Verkehrsgefährdung vorgelegen haben muss.