Richtwert für Führerscheinentzug bei Cannabis- Konsum
Entscheidung: Bundesverwaltungsgericht 3 C 3.13 vom 23.10.2014
Leitsatz: Wer unter Einfluss von Cannabis am Steuer ein KFZ im Straßenverkehr führt, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Für Autofahrer existiert nun ein Wert, ab welchem Gehalt THC im Blut der Führerschein entzogen werden kann. Bisher sah Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung vor, dass bei nachgewiesenem Konsum von Betäubungsmittelgesetz die Fahrerlaubnis eingezogen wird. Bei Cannabis war dies anders. Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis muss der Autofahrer zwischen dem Konsum und dem Führen eines KFZ im Straßenverkehr trennen können und sich zumeist nur einer MPU oder Haaranalyse unterziehen, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei mehrfacher Auffälligkeit kam es hingegen sofort zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird jetzt bei der Blutprobe ein Wert mit 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut THC überschritten, ist der Führerschein zu entziehen, bei Autofahrern, denen mindestens zweimal der Gebrauch nachgewiesen worden ist auch sofort.