Pflichtverteidiger bei Anordnung eines Sachverständigengutachten
Entscheidung: LG Osnabrück, Beschl. v. 03.12.2018 - 1 Qs 63/18
Ist einem Verfahren ein Sachverständigengutachten das entscheidende Beweismittel, ist die Sachlage schwierig und dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beizuordnen (Leitzsatz des LG Osnabrück). Der Angeklagte hatte im Verfahren um die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebeten. Nach Einschätzung des Gerichts war ein Sachverständigengutachten das entscheidende Beweismittel. Mit diesem Gutachten musste sich der Angeklagte befassen, es ging insb. um Anknüpfungstatsachen, die Qualifikation sowie die Untersuchungsmethoden des Sachverständigen. Durch diese dadurch entstandene Schwierigkeit der Sachlage war daher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten, obwohl dies zunächst mangels vorliegend der gängigen Voraussetzungen durch das Gericht abgelehnt worden war.