Honorarvereinbarung und angemessener Stundensatz
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Koblenz, Urt. v. 26.04.2010 - 5 U 1409/09
Leitsatz: Ein Stundensatz von 250,00 Euro in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet grundsätzlich keinen Bedenken.