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Eheverträge

Durch Eheverträge kann entweder im Vorfeld einer Eheschließung oder zur Vorbereitung einer Trennung und Scheidung oder aber auch bei einer bestehenden Ehe eine Regelung hinsichtlich der Vermögensverteilung, des Güterstandes, Unterhaltszahlungen und vieler sonstiger Einzelheiten vereinbart werden. Bei der vertraglichen Gestaltung sind allerdings viele gesetzliche Vorschriften und viele Besonderheiten zu beachten. Insbesondere ist hier sicherzustellen, dass die richtige Form eingehalten ist und nur solche Vereinbarungen getroffen werden, die nicht später von einem Familiengericht für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden. Ein Vertrag muss später einer richterlichen Inhaltskontrolle standhalten können.
Allerdings können auch zur elterlichen Sorge und zum Umgang, zum Versorgungsausgleich, zum Hausrat oder zur Ehewohnung Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen werden.

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