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Familiensteuerrecht

Auch das Steuerrecht ist zum Teil maßgeblich zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Berechnung von Unterhaltsforderungen oder aber bei der Frage, inwieweit ein Unterhaltsschuldner Unterhaltszahlungen bei seiner eigenen Steuererklärung berücksichtigen kann.
Des Weiteren kann die Frage relevant sein, in welcher Höhe Schwarzeinkünfte bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind.
Bei Trennung und Scheidung ist zu klären, wie Steuerrückzahlungen oder aber auch Steuernachzahlungen zwischen den zuvor gemeinsam veranlagten Ehepartnern aufzuteilen sind. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Frage zu klären, ab wann eine getrennte Veranlagung von Ehepartnern, die getrennt sind, verlangt werden kann bzw. verlangt werden muss.

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