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Erbrecht

Eng verbunden mit den Fragen des Zugewinns sind, wie bereits angedeutet, erbrechtliche Fragen. Im Fall, dass ein Ehegatte verstirbt, und beide Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten neben anderen Erben, um hierdurch den Zugewinnausgleich zu schaffen. Dies ist nicht der Fall, sofern Gütertrennung vereinbart war. Relevant wird diese Frage insbesondere auch, sofern von Abkömmlingen oder sonstigen Verwandten, enterbt wurden, gegenüber den Erben Pflichtteilsansprüche geltend machen. Insoweit sind viele Besonderheiten, z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche, die dadurch entstehen, dass zu Lebzeiten des Erblassers Schenkungen vorgenommen worden sind oder aber beeinträchtigende Schenkungen zu berücksichtigen.
Von Bedeutung ist weiterhin, wie lange ein Ehepartner aufgrund Gesetz oder Testament erbberechtigt ist, obwohl die Eheleute bereits in Trennung leben. Grundsätzlich gilt hier, dass das gesetzliche Erbrecht entfällt, sofern ein Scheidungsantrag zugestellt ist und die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorlagen.

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