Kurzarbeitergeld in Zeiten von „Corona“
Sehr geehrte Mandanten,
aufgrund der einschneidenden Maßnahmen der vergangenen Tage stellen sich für viele Betriebe Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld. Auf den erhöhten Bedarf wurde bereits reagiert und die Anforderungen für das Kurzarbeitergeld wurden herabgesetzt. So müssen zum Beispiel - rückwirkend ab März – nur noch 10 % der Mitarbeiter betroffen sein. Durch diese niedrigeren Anforderungen soll es möglich sein, dass Betriebe und Unternehmen jeder Größe ohne Entlassungen den hoffentlich nur kurzfristigen Stillstand des Unternehmens überbrücken können. Ein Antrag kommt somit für eine größere Zahl von Unternehmen in Betracht und kann die wirtschaftlichen Einbußen zumindest teilweise auffangen. Wir stehen Ihnen in diesem Bereich gerne – auch telefonisch und per Email – beratend zur Seite.
Bitte melden Sie sich, wenn Beratungsbedarf besteht. Wir stehen Ihnen unter 02131/715300 oder
Als ersten Überblick stellen wir Ihnen die Informationen, die die Arbeitsagentur (Düsseldorf) veröffentlicht, zur Verfügung.
Hier die Links zur KUG-Website:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf