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Vivien Tzelepis, LL.M.

Rechtsanwältin, auch Fachanwältin für Strafrecht

Schwerpunkte: Strafrecht (inkl. Wirtschaftsstrafrecht), Miet- und Wohnungseigentumsrecht, allg. Zivilrecht

Vivien Tzelepis, geb. 1987, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück von 2006 bis 2011, Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf 2012 bis 2014. Von 2014 bis 2016 als Volljuristin/Rechtsanwältin in einer Düsseldorfer Kanzlei zunächst in allen Bereichen des Straf- und Zivilrechts tätig. Von 2016 bis 2020 sodann als Rechtsanwältin in der Verteidigung und Beratung von Individualpersonen und Unternehmen in einer im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf tätig.

Sie hat bereits den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung zur Erlangung der Titel Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht erfolgreich absolviert. Zudem hat sie eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung und einen gesondert abgeschlossenen Masterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.) an der Universität Osnabrück. Frau Rechtsanwältin Tzelepis ist Autorin des Beck Onlinekommentars Strafvollzugsrecht des Landes Saarland sowie ständige Autorin des Nachschlagewerks „Neues Polizeiarchiv“ (NPA).

Seit 2020 Rechtsanwältin bei Dr. Hüsch & Partner.

Fremdsprache: Englisch


Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein

  • Düsseldorfer Anwaltsverein

  • Neusser Anwaltsverein
  • JuWiSt e.V. (Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e.V.)

  • WisteV e.V. (Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.)

  • Wistros e.V. (Alumni- und Förderverein des Masterstudiengangs LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Universität Osnabrück e.V.)


Veröffentlichungen
  • Beck´scher Online-Kommentar: BeckOK Strafvollzugsrecht Saarland:§§ 46-56, 62-81, 87-87a JstVollzG, in: Graf (Hrsg.), BeckOK Strafvollzug Saarland, 13. Edition§§ 25-37, 72-80 StVollzG, in: Graf (Hrsg.), BeckOK Strafvollzug Saarland, 13. Edition§§ 7-10 SVVollzG, in: Graf (Hrsg.), BeckOK Strafvollzug Saarland, 13. Edition
  • Ausgleich von „Zuvielarbeit“ - Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst eines Kriminalbeamten, NdsOVG, Az. 5 LB 48/18, NPA 09/2020
  • Polizisten dürfen Fotoaufnahme ihrer Person bei alltäglichen Polizeieinsätzen verhindern, VG Aachen, Az. 6 K 3067/18, NPA 09/2020
  • Zum Thema polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlagen: „Corona-Partys“ stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und können mehrtägige Ingewahrsamnahmen durch die Polizei rechtfertigen, AG Bamberg, Az. 16 XIV 66/20, NPA 12/2020
  • Polizei darf „Corona-Rebellen“ bei wiederholten Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen, Ansammlungs- und Versammlungsverboten i.S.v. Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen in mehrtägigen Sicherungsgewahrsam nehmen, AG Hof, Az. XIV 24/20 u. XIV 25/20, NPA 12/2020
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Verfassungstreue bei mangelnder Distanzierung vom Nationalsozialismus, OVG Berlin-Brandenburg, Az. 82 D 1.19, NPA 12/2020
  • Kein Absehen vom Fahrverbot: Auch eine blutende Schnittwunde am Finger rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerorts, AG Frankfurt a.M., Az. 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19, NPA 06/2021
  • Rechtsextreme Inhalte in WhatsApp-Gruppen: Dienstherr verbietet Polizistin die Führung von Dienstgeschäften und das Tragen dienstlicher Ausrüstung rechtmäßigerweise mit sofortiger Wirkung, VG Düsseldorf, Az. 2 L 2370/20, NPA 06/2021
  • Ein Kurzüberblick zu den Erscheinungsformen der Entgeltlichkeit im Mietverhältnis, IMR 07/2021
  • Zum behördlichen Verbot einer (Querdenken-)Versammlung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes: Eine Versammlung kann verboten werden, wenn bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet wäre, VG Bremen, Az. 5 V 2748/20, NPA 07/21
  • Aufhebung der Disziplinarverfügung auch dann, wenn der Dienstherr das zu ahnende Vergehen des Polizeibeamten allein mangels Einsicht in der (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsakte nicht näher beschreiben kann, VG Berlin, Az. 80 K 4120 OL, NPA 08/21
  • Kein Anspruch auf Begründung eines Beamtenverhältnisses: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst wegen befürchteter Nähe zu kriminalitätsbelastetem Mileu, VG Berlin, Az. 5 L 78/21, NPA 09/21
  • -Ungenehmigte Nebentätgkeit bei Krankschreibung - Entfernung eines
    Polizeibeamten aus dem Dienst, OVG Koblenz, Az. 3 A 10118/21.OVG, NPA
    06/2022
  • Stehen Tätowierungen bei Polizeibewerbern und - beamten der
    charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf entgegen? Hier:
    Totenkopf-Tätowierung, VG Düsseldorf, Az. 2 L 1822/21, NPA 06/2022
  • Das Posten nationalsozialistischer Inhalte auf Facebook und die
    mögliche Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mangel an
    charakterlicher Eignung, VG Freiburg, Az. 3 K 2539/21, NPA 06/2022
  • Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug
    mit nicht justiertem Tachometer und die neue Berechnung des
    Toleranzabzugs, OLG Köln, Az. 1 RBs 254/21, NPA 06/2022
  • "Ich hatte das Handy beim Fahren nicht in der Hand, sondern nur auf
    dem Bein abgelegt!" - Hilft nichts, trotzdem Handy am Steuer!, BayObLG,
    Az. 201 ObOWI 1507/21, NPA 06/2022

Sekretariat V. Tzelepis

SkorupaJohanna Skorupa
Tel: 02131 / 71530-28

Teams V. Tzelepis

Team Strafrecht

StrafrechtAndreas Bonnen, Vivien Tzelepis, Dunja Kathmann, Monika Schneider, Johanna Skorupa


Team Verkehrsrecht

VerkehrsrechtAndreas Bonnen, Dunja Kathmann, Vivien Tzelepis, Monika Meyer


Team Zivilrecht

zivilrecht swAndreas Bonnen,Vivien Tzelepis, Dunja Kathmann, Tina Kraus, Johanna Skorupa

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