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NEWS VERKEHRSRECHT

Unfall im Ausland

 

Hatten Sie einen Unfall um Ausland oder im Bundesgebiet mit einem KFZ, das im Ausland zugelassen ist, ist das Deutsches Büro Grüne Karte e. V. oder die Verkehrsopferhilfe e. V. zuständig. In diesem Fällen ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, aufzusuchen der für Sie Ihre Ansprüche bei der ausländischen Versicherung anmeldet und durchsetzt.

Wenn Sie nicht selbst an einem Unfall beteiligt waren, aber einen Schaden aus diesem Unfall hatten, z.B. als Arbeitgeber des Verletzten im Rahmen der Lohnfortzahlung, können Sie ebenfalls Ansprüche über einen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, beim Verursacher anmelden.

 

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