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NEWS VERKEHRSRECHT

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls können Sie gegen den Unfallverursacher Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen. Umgekehrt heißt dies: der Verursacher ist Ihnen gegenüber zum Schadensersatz in dem Umfang verpflichtet, wie er selbst Schuld am Unfall trägt. Trägt der Gegner die alleinige Schuld am Unfall, muss die hinter dem Unfallgegner stehende KFZ- Versicherung alle Kosten erstatten, die Ihnen infolge des Unfalls entstanden sind. Dies betrifft sowohl den reinen Sachschaden(KFZ, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall etc.) als auch Kostenerstattung im Rahmen von Verletzungen (Krankenhaustagegeld, Praxisgebühr, Kleidungsschaden, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) und das reine Schmerzensgeld.

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