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Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU oder „Idiotentest“) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Die gesetzliche Bezeichnung lautet „Begutachtung der Fahreignung“. Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig erhebliche Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten. (Quelle: wikipedia)

In der Regel wird eine MPU in folgenden Fällen angeordnet:

  • bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Alkohol- und Drogenbestimmungen, zwingend bei Überschreiten der 1,6-‰-Blutalkohol-Grenze
  • bei nachgewiesenem regelmäßigem Cannabiskonsum
  • bei altersbedingter Fahruntauglichkeit
  • bei körperlichen Gebrechen, die nicht durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden können

Die Untersuchung soll den Sinn haben festzustellen, ob der Fahrerlaubnis-Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist

Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister in Flensburg und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives” Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen. Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Informationsveranstaltungen vor der MPU werden meist von Einrichtungen angeboten, die im Vorfeld Beratungen durchführen. Dabei wird der allgemeine Ablauf erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen, Fachanwalt für Verkehrsrecht) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (Quelle: wikipedia).

 

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