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Gewerblicher Rechtsschutz

Das geistige Eigentum muss im täglichen Wettbewerb von Personen und Unternehmen geschützt werden. Eigene Ideen und Produkte, Strategien und Angebote dürfen nicht einfach von Dritten verwendet, nachgebaut oder vertrieben werden. Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz z.B. einer technischen Erfindung oder einer Marke. Im Patent-, Marken- und Designrecht sind Regelungen vorhanden, die den Schutz dieses z.T. geistigen Eigentums, der Erfindung, des Patentes oder auch der Gestaltung und des Aussehens eines Produktes regeln. Hinzu kommt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Hier wird die Tätigkeiten des Gewerbetreibenden selbst geschützt, es geht um die geschäftliche Tätigkeit selbst, das Auftreten im Wettbewerb, und nicht speziell um ein Produkt oder ein Patent. Zum gewerblichen Rechtschutz gehört auch das Urheberrecht. Hier wird der Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen geregelt, die mehr den künstlerischen als den gewerblichen Bereich betreffen. Im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes und Urheberrecht sind Abmahnungen sehr verbreitet. Dies betrifft nicht nur den Schutz vor Plagiaten, sondern auch den Schutz des eigenen Unternehmens vor einem missbräuchlichen Wettbewerb Dritter. Sich gegen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zu wehren sollte nie ohne anwaltliche Beratung und Prüfung erfolgen. Es gibt keine generelle Empfehlung wie zu verfahren ist, es muss je nach Einzelfall entschieden werden, je nach Umfang und Ziel sowie eignen Vorstellungen.

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