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Das Vertragsrecht umfasst eines der größten Rechtsgebiete im Gesetzeskodex der Bundesrepublik. Grundsätzlich regelt das Vertragsrecht das Zustandekommen von Verträgen und die Wirkung von Verträgen. Zwar kennt das BGB keinen gesonderten Abschnitt über Verträge, jedoch wird im Allgemeinen Teil der Grundsatz des Vertragsschlusses geregelt, bevor im später folgenden Teil alle einzelnen verschiedenen möglichen Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, u. Ä.) konkreter geregelt werden. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, jedoch bedarf es natürlich einiger grundsätzlicher Regelungen, um im Falle eines Scheiterns oder von Schwierigkeiten eine Lösung zu finden. Zu nennen seien hier nur die Möglichkeiten einer Geschäftsfähigkeit, ein Vertragsschluss durch Täuschung oder Drohung oder die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zu beachten sind im Allgemeinen Vertragsrecht selbstverständlich auch was überhaupt ein Angebot ist und wie dieses angenommen werden kann, gerade vor dem immer bedeutsamer gewordenen Vertragsschluss im Internet und die Möglichkeit der Nutzung einer sogenannten Stellvertretung. Scheitert ein Vertragsschluss muss dann geregelt werden, welche Möglichkeiten die Vertragspartei hat, sich vom Vertrag zu lösen oder sich zu mindestens schadlos zu halten.

Die Komplexität des Vertragsrechts ist gewaltig und für den Laien kaum zu überblicken, da es einen grundsätzlichen Allgemeinen Teil gibt und für jedes einzelne Rechtsgebiet besondere Regelungen. Die Ersteigerung eines Artikels bei einem Auktionshaus im Internet oder der Kauf eines Pkw bei einem Autohändler scheint zunächst einfach und unlogisch, jedoch wird man schnell merken, wenn hier Schwierigkeiten entstehen, welche Rechtsfolgen beachtet werden müssen. Wenn sie also im Vertragsrecht Schwierigkeiten haben, so sollten Sie hier in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen, um eine Beratung durchführen zu lassen, um zu entscheiden, wie weiter richtig zu verfahren ist. (Quelle: Wikipedia)

 

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