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 Bodenschutzrecht

Die Europäische Union erhielt von der Europäischen Kommission Anfang 2000 die sogenannte Bodenrahmenrichtlinie. Durch sie sollte ein Rechtsrahmen zum Bodenschutz in einem Mitgliedstaat geschaffen werden. In der Bundesrepublik entstand schon zuvor das sogenannte Bundesbodenschutzgesetz in Kombination mit dem vorrangigen Wasserhaushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz sowie Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird ein komplettes Schutzpaket etabliert. Ergänzungen erhielten Regelungen durch Veränderung im Düngemittel und Pflanzenschutzrecht sowie im sogenannten Immissionsschutzrecht. Das Bundesbodenschutzgesetz und die diesbezüglichen Verordnungen auf Länderebene ergänzten die Regelungen des Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetzes für die Luft und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Landeswassergesetze für das Wasser. Die Bundesrepublik hat daher ein umfangreiches Rechtspaket zum Bodenschutzrecht geschaffen, schon bevor von der Europäischen Union möglicherweise hier eine entsprechende gesetzliche Vorgabe erfolgen wird.

Im Bundesbodenschutzgesetz ist z.B. geregelt, wie mit Altlasten umzugehen ist, wie die landwirtschaftliche Bodennutzung zu erfolgen hat und in welchen Bereichen eine Vorsorgepflicht und Kostentragungspflicht zu treffen ist.

Das Bodenschutzrecht kann insbesondere bei Erwerb von Grundstücken, die zuvor anderweitig genutzt wurden (Truppenübungsplätze, Fabrikgelände) zum Tragen kommen und bedarf einer eingehenden juristischen Prüfung schon bei Vertragsschluss.

 

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