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Das Recht der Handelsvertreter ist in den §§ 84 - 92 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Mit den Normen wird die Tätigkeit des selbständigen Handelsvertreters von anderen Angestellten eines Unternehmers abgegrenzt.

Bedeutung gewinnt das Recht des Handelsvertreters insbesondere für Versicherungsvertreter, da die Rechtsprechung den Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvermittlern weitgehend verneint (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 15.12.1999, AP HGB § 92 Nr. 5).

 

Regelungsinhalt des Handelsvertreterrechts sind im Wesentlichen:

  • der Begriff des Handelsvertreters (HV)
  • Rechte und Pflichten des HV sowie des Unternehmers, der ihn beauftragt
  • Regelungen über die verschiedenen Arten von Provisionen, den provisionspflichtigen Geschäften, deren Fälligkeit, Höhe und Abrechnung sowie Aufwendungsersatz
  • Regelungen über Begründung und Aufhebung (Kündigung) des Handelsvertretervertrags sowie Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben.
  • besondere Wettbewerbsrechtliche Regelungen

 

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