Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte. Es ist im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.
Das Recht des Handelsstandes enthält z.B. das Recht der Kaufleute, der Handelsfirma, Handlungsgehilfen, Handelsvertreter und Handelsmakler.
Im Recht der Handelsgeschäfte finden sich Regelungen über den Handelskauf, das Kommissionsgeschäft, Fracht- und Speditionsgeschäft sowie das Lagergeschäft.. Innerhalb der verschiedenen Bereiche des Handelsrecht haben sich spezielle Fachanwaltschaften heraus gebildet. So stellen das Transportrecht und das Seehandelsrecht jeweils Sondergebiete dar, die von darauf spezialisierten Kanzleien bearbeitet werden.